Dämmstoffe für Estrich

Wärmedämmung

In der heutigen Zeit ist die Energieeinsparung von großer Bedeutung geworden.

Die Verwendung von Wärmedämmstoffen ist zur Energieeinsparungen unerlässlich geworden und bei jedem Hausbau heute eine Selbstverständlichkeit. Denn nicht nur die Energieeinsparung wird beim Bauen berücksichtigt, sondern auch der Wohnkomfort, der durch gute Dämmmaterialien gegeben ist.

Wärmedämmstoffe

Wärmedämmstoffe müssen den Anforderungen folgender Normen entsprechen:

  • DIN 18161 Teil 1: Korkerzeugnisse als Dämmstoffe für das Bauwesen; Dämmstoffe für die Wärmedämmung
  • DIN 18164 Teil 1: Schaumkunststoffe als Dämmstoffe für das Bauwesen; Dämmstoffe für die Wärmedämmung
  • DIN 18165 Teil 1: Faserdämmstoffe für das Bauwesen; Dämmstoffe für die Wärmedämmung
  • DIN 18174: Schaumglas als Dämmstoff für das Bauwesen; Dämmstoffe für die Wärmedämmung

Als Dämmstoffe für die Wärmedämmung nach DIN 18164 Teil 1 und DIN 18165 Teil 1 sind nur solche mit dem Typkurzzeichen WD und WS zu verwenden. Zur Herstellung der Dämmschicht sind die Dämmstoffplatten vollflächig auf der Unterlage ohne Hohlstellen im Verband zu verlegen. Bei mehrlagigen Dämmschichten sind die Stöße versetzt, die weicheren Dämmschichten unten anzuordnen. Bei Rohrleitungen auf der Decke ist zunächst wieder eine ebene Oberfläche zu schaffen, auf die dann vollflächig eine Dämmschicht verlegt werden kann.

Abdeckung: Die Dämmschicht ist nach DIN 18560 Teil 2 mit einer Polyethylenfolie von mindestens 0,1 mm Dicke oder mit einem anderen Erzeugnis vergleichbarer Eigenschaften abzudecken, zum Beispiel mit einer nackten Bitumenbahn mit Schrenzpapiereinlage (Dampfsperre mit bremsender Wirkung). Die Abdeckung ist an den Randstreifen hochzuführen oder mit der gegebenenfalls auf dem Randstreifen aufkaschierten Folie zu überlappen. Die einzelnen Bahnen müssen an den Stößen cirka 8 cm überdecken. Diese Abdeckungen ersetzen weder Dampfsperren noch Abdichtungen gegen Feuchtigkeit. Sie sollen lediglich die Durchfeuchtung der Dämmschicht durch das Anmachwasser des Mörtels und die Bildung von Mörtelbrücken verhindern.

Trittschalldämmstoffe

Dämmstoffe für die Trittschalldämmung müssen den Anforderungen folgender Normen entsprechen:

  • DIN 18164 Teil 2: Schaumkunststoffe als Dämmstoffe für das Bauwesen; Dämmstoffe für die Trittschalldämmung; Polystyrol-Partikelschaumstoffe
  • DIN 18165 Teil 2: Faserdämmstoffe für das Bauwesen; Dämmstoffe für die Trittschalldämmung Trittschalldämmstoffe müssen mit dem Typkurzzeichen T oder TK gekennzeichnet sein. Sie können gleichzeitig bei der Berechnung der Wärmedämmung berücksichtigt werden. Daräberhinaus werden sie mit ihrer Lieferdicke und ihrer Dicke unter Belastung gekennzeichnet. Die Differenz ist die “Zusammendrückbarkeit” der Dämmschicht. Sie darf beispielsweise unter Heizungen maximal 5 mm betragen. Die Zusammendrückbarkeit mehrerer Lagen wird addiert. Um sie klein zu halten, ist gegebenenfalls eine kombinierte Anwendung von Trittschalldämmplatten und Wärmedämmplatten zu wählen. Mehrlagige Dämmschichten sind fugenversetzt zu verlegen.

Randstreifen

Vor dem Einbau der Dämmschicht sind an allen angrenzenden und die Fußbodenkonstruktion durchdringenden Bauteile, an festen Einbauten sowie an Türzargen und Türleibungen Randstreifen anzubringen, die eine Bewegung von mindestens 5 mm ermöglichen. Die Randstreifen sind umlaufend ohne Unterbrechung anzubringen und sollen Schallbrücken und Zwängungen vermeiden. Sie müssen von der Rohdecke bis über den fertigen Fußboden reichen und sind gegen eine Lageveränderung beim Einbau der Lastverteilungsschicht zu sichern. Bei mehrlagigen Dämmschichten kann der Randstreifen auf die vorletzte Dämmschicht aufgesetzt werden. Der überstehende Teil des Randstreifens ist erst nach Verfugen des Belages abzuschneiden.

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